Unternehmensbewertung

Bewertungsanlässe

  • Kauf/Verkauf eines Unternehmens oder Ein-/Austritt von Gesellschaftern: Das Ergebnis der Unternehmensbewertung kann dabei als Grundlage für bevorstehende Vertrags-/Preisverhandlungen bzw. zur Festlegung der Anteilswerte dienen.
  • Gesetzliche Vorgaben: Zu nennen sind hierbei insbesondere Bewertungen, welche aufgrund der Vorschriften des Schenkungs- und Erbrechts sowie des Familienrechts ("Zugewinnausgleich") veranlasst sind.
  • Rechnungslegungsstandards (z.B. HGB, IFRS): Durchführung von Unternehmensbewertungen im Kontext der Erstellung von Jahresabschlüssen, beispielsweise im Zuge der Bewertung von Beteiligungen oder der Durchführung von Impairment Tests.
  • Gerichtliches Gutachten: Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen/Schiedsgutachters benötigt.
  • Wertorientierte Unternehmensführung:  Beispielsweise können bereits im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkaufs Maßnahmen zur Steigerung des Unternehmenswertes definiert und umgesetzt werden.

Vorgehensweise

Standardmäßig führen wir Unternehmensbewertungen unter Anwendung des international anerkannten Discounted-Cashflow-Verfahrens oder des in Deutschland nach wie vor verbreiteten Ertragswertverfahrens durch. Nachfolgende Erläuterungen basieren daher auf die beiden genannten Bewertungsverfahren. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass kann die Bewertung jedoch auch mittels aller anderen gängigen Bewertungsverfahren erfolgen.

 


Plausibilisierung der Unternehmensplanung

Je nach Bewertungsanlass kann eine Plausibilisierung der Unternehmensplanung erforderlich sein. Zweck der Durchführung einer Planungsplausibilisierung ist es, durch Erkenntnisse aus der Vergangenheitsanalyse sowie aus einer Markt- und Wettbewerbsanalyse die Erreichbarkeit sowie die Konsistenz der Unternehmensplanung realistisch einschätzen zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Plausibilisierung des geplanten Umsatzwachstums sowie der geplanten Ergebnismargen, da diese Parameter erfahrungsgemäß einen hohen Einfluss auf das Bewertungsergebnis haben. 

Darüber hinaus ist zu überprüfen, für welchen Zweck die Unternehmensplanung angefertigt wurde. Erfolgte die Unternehmensplanung beispielsweise im Rahmen der Unternehmenssteuerung, so handelt es sich tendenziell um eine eher ambitionierte Planung. Eine Unternehmensbewertung sollte jedoch grundsätzlich auf Basis einer erwartungstreuen Unternehmensplanung erfolgen. Es kann daher sinnvoll sein, eine entsprechende Überleitung der Unternehmensplanung durchzuführen. Dabei sind identifizierte Chancen und Risiken des Unternehmens unter Abwägung von Eintrittswahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen. Die Überleitung kann dabei durch die Anwendung einer sog. "Monte-Carlo-Simulation" erfolgen. Bei einem Unternehmenskauf kann Ihnen dies bedeutende argumentative Vorteile bei den Preisverhandlungen verschaffen.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung oder der Erweiterung Ihrer Unternehmensplanung, falls beispielsweise keine integrierte Unternehmensplanung vorliegt oder die vorhandene Unternehmensplanung einen zu kurzen Betrachtungszeitraum aufweist. Erfahren Sie mehr dazu unter der Rubrik "Financial Modelling".

Ableitung der Kapitalkosten

Um die Kapitalkosten abzuleiten, sind zunächst relevante Vergleichsunternehmen (Peer-Group) zu identifizieren. Darüber hinaus sind weitere Bewertungsparameter zu ermitteln, wie beispielsweise der risikolose Zinssatz. Anschließend können, je nach Bewertungsverfahren, die gewichteten Kapitalkosten (Weighted-Average-Cost-of-Capital) oder die Eigenkapitalkosten (Cost-of-Equity) abgeleitet werden. Zur Ermittlung der relevanten Parameter greifen wir auf international anerkannte Datenbanken zurück.

Durchführung der Unternehmensbewertung

Auf Basis der Unternehmensplanung werden die relevanten Zahlungsströme abgeleitet, welche anschließend mit den ermittelten Kapitalkosten diskontiert werden. In einem letzten Schritt leiten wir schließlich, je nach angewendetem Bewertungsverfahren, den Gesamtunternehmenswert unter Berücksichtigung der ermittelten Nettofinanzverbindlichkeiten auf den Eigenkapitalwert über.

Sensitivierung des Bewertungsergebnisses

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn Sie die Zukunft betreffen". Hält man es mit dem Zitat von Mark Twain, so stellt sich die Frage, wie ein möglichst belastbares Bewertungsergebnis ermittelt werden kann, da eine Unternehmensbewertung naturgemäß annahmenbehaftet ist. Um die Auswirkungen der Variation wesentlicher Bewertungsannahmen auf das Bewertungsergebnis besser einschätzen zu können, erfolgt standardmäßig eine Sensitivitätsanalyse. Auf Basis der Sensitivierung kann anschließend zusätzlich eine Bandbreite des Unternehmenswertes ermittelt werden.

Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse mittels Multiple-Bewertung

Um die ermittelten Bewertungsergebnisse zu plausibilisieren, erfolgt eine Bewertung mittels Multiple-Verfahren. Die Bewertung dieses marktorientieren Bewertungsverfahrens basiert auf vergleichbaren Unternehmen. Die Bewertung kann dabei entweder auf Basis vergangener Transaktionen (Transaction-Multiples) oder auf Basis von börsengehandelten Unternehmen (Trading-Multiples) erfolgen. Um die Vergleichbarkeit der Peer-Group zu erhöhen, können bestimmte Anpassungen bzw. Bereinigungen erforderlich sein.

 
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